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A

ABWERBEVERBOT
Verbot, wonach es den Gesellschaftern und/oder Geschäftsführern der Gesellschaft untersagt ist, während aufrechter Gesellschafterstellung bzw. Geschäftsführerposition (und idR auch einen bestimmten Zeitraum danach), Mitarbeiter und/oder Kunden
der Gesellschaft abzuwerben.

AGIO
Aufgeld, das über den Nennwert der Gesellschaftsanteile bei einer Beteiligung gezahlt wird. Agio plus Nennwert ergibt den Ausgabepreis.

ASSET DEAL
Erwerb einzelner Wirtschaftsgüter (Aktiva und/oder Verbindlichkeiten) eines Unternehmens (anstelle der Anteile).

AUFGRIFFSRECHT (PRE-
EMPTION RIGHT)

Ein Aufgriffsrecht räumt dem Berechtigten die Möglichkeit ein, im Falle des Eintritts bestimmter Umstände (bspw. Tod oder Insolvenz eines Gesellschafters) die Gesellschaftsanteile des betroffenen Gesellschafters zu erwerben.

B

BEZUGSRECHT
Recht der Gesellschafter im Rahmen einer Kapitalerhöhung neue Gesellschaftsanteile vorrangig zu zeichnen.

BURN RATE
Zeitspanne, in der das einem Unternehmen zur Verfügung gestellte Kapital verbraucht ist.

BUSINESS ANGEL
Privatperson, die sich an einem Unternehmen (einer Geschäftsidee) mit aktiver Unterstützung (Know-How, Geschäftskontakten) und/oder mit Kapital beteiligt. Als Gegenleistung erhält der Business Angel Anteile am Unternehmen.

BUSINESS PLAN
Geschäftsplan eines Unternehmens,
in dem die Vorhaben, Ziele und Wege, um diese zu erreichen, angeführt und quantifiziert sind.

BUY OUT
Unternehmensübernahme durch Dritte/Investoren und/oder das Management.

C

CATCH UP
Vereinbarung, der zufolge eine Liquidation Preference, bei Erreichen von Exit-Erlösen, die über die Liquidation Preference hinausgehen, neutralisiert werden soll.

CLOSING
Letzter Schritt eines Beteiligungs-
prozesses (Abschluss einer Transaktion).

D

DIVESTMENT
Teilweiser oder vollständiger Ausstieg einer Beteiligungsgesellschaft bei einem Beteiligungsunternehmen.

DOWN ROUND
Finanzierungsrunde, bei der die Bewertung eines Unternehmens geringer ist, als jene vorangegangener Finanzierungsrunden.

DUE DILIGENCE
Prüfung eines Unternehmens durch den potentiellen Investor/Käufer (bzw. dessen Berater) als Grundlage für die Investitions-/Kaufentscheidung. Eine Due Diligence Prüfung deckt in der Regel verschiedene Bereiche ab, bspw. Recht, Steuern, Finance oder IP. Manchmal findet auch eine verkäuferseitige Due Diligence Prüfung statt (Vendor Due Diligence), um
dem Verkäufer eine bessere Risiko-
einschätzung in Bezug auf sein Unternehmen zu ermöglichen.

E

EQUITY KICKER
Möglichkeit von Fremd- oder Mezzanin-Kapitalgebern, Anteile an der zu finanzierenden Gesellschaft zu Sonderkonditionen zu erwerben.

ESOP –
EMPLOYEE STOCK OPTION PLAN

Form der Mitarbeiterbeteiligung durch Übertragung von Gesellschaftsanteilen oder Gewährung von Rechten zum Bezug von Gesellschaftsanteilen an Mitarbeiter des Unternehmens.

EXIT
Ausstieg eines Investors und/oder
der Gründer durch den Verkauf der Mehrheit der Anteile oder des Vermögens des Unternehmens (unterschiedlichste Ausgestaltungen möglich).

G

GESELLSCHAFTERDARLEHEN
Gewährung eines Darlehens an die Gesellschaft durch einen oder mehrere Gesellschafter.

GESELLSCHAFTERZUSCHUSS
Eigenkapital, das in die Kapitalrücklage der Gesellschaft gezahlt wird, oft im Zusammenhang mit Kapitalerhöhungen, wobei sich der Ausgabepreis, gleich wie bei der Zahlung eines Agios, aus dem Nennwert plus Gesellschafterzuschuss ergibt.

I

INKUBATOR
Einrichtung, die jungen Unternehmen den Unternehmensstart erleichtern sollen, in dem Sie ihnen insbesondere Infrastruktur, Beratung und finanzielle Mittel zur Verfügung stellt.

IPO
Erstmaliges öffentliches Angebot einer bislang nicht börsennotierten Aktiengesellschaft (AG), Aktien des emittierenden Unternehmens zu zeichnen mit der Zielsetzung, diese an einer Wertpapierbörse zum Handel zuzulassen und zu notieren.

K

KAPITALERHÖHUNG
Erhöhung des Stammkapitals einer GmbH bzw. des Grundkapitals einer AG durch Zeichnung neuer Gesellschafts-
anteile bzw. Aktien durch bestehende Gesellschafter oder Dritte.

L

LEAD INVESTOR
Der Investor – zumeist mit dem größten Anteil – der die Organisation der Finanzierung vordergründig leitet.

LEAVER EVENT
Ausscheiden eines Gesellschafters als Geschäftsführer bzw Mitarbeiter der Gesellschaft. Daran können verschiedene Konsequenzen (etwa Call Optionen auf den Geschäftsanteil des Ausscheidenden) geknüpft werden, je nachdem ob der Betroffene verschuldet (Bad Leaver) oder unverschuldet (Good Leaver) ausscheidet.

LIQUIDATION PREFERENCE
Vereinbarung, der zufolge ein Investor bei der Verteilung des Exit-Erlöses vorrangig berücksichtigt wird.

LOCK UP PERIODE
Zeitraum, in dem die Altgesellschafter ihre Anteile nicht verkaufen dürfen.

LOI - LETTER OF INTENT (ABSICHTSERKLÄRUNG)
Einseitige (in der Regel unverbindliche) Erklärung eines Investors, die die Eckdaten der angestrebten Investition enthält.

M

MBI – MANAGEMENT BUY-IN
Übernahme eines Unternehmens durch ein externes Management, in der Regel mit der (finanziellen) Unterstützung von Eigenkapitalinvestoren.

MBO – MANAGEMENT BUY-OUT
Übernahme eines Unternehmens
durch das vorhandene Management, in der Regel mit der (finanziellen) Unterstützung von Eigenkapital-
investoren.

MEILENSTEIN (MILESTONE)
Vereinbartes Ziel für die Gesellschaft, an dessen Erreichen bestimmte Konsequenzen geknüpft sind (bspw. weitere Zahlungen durch die Investoren).

MEZZANINKAPITAL
Sammelbegriff für Finanzierungs-
arten, die in ihren rechtlichen und wirtschaftlichen Ausgestaltungen eine Mischform zwischen Eigen- und Fremdkapital darstellen (zB. Wandel-
darlehen).

MITVERKAUFSPFLICHT
(DRAG-ALONG)

Vereinbarung, die im Falle des Verkaufs von Gesellschaftsanteilen durch einen Gesellschafter/eine Gesellschafter-
gruppe, den restlichen Gesellschaftern die Pflicht auferlegt, die eigenen Anteile zu den gleichen Bedingungen mitzuverkaufen, um dem Käufer zu ermöglichen, die gesamten Anteile oder zumindest eine kontrollierende Mehrheit zu übernehmen.

MITVERKAUFSRECHT (TAG ALONG)
Recht eines Gesellschafters, seine Anteile (zur Gänze oder pro rata) zu denselben Konditionen mitzuverkaufen, sollten einer oder mehrere Gesellschafter ihre Anteile verkaufen.

MSOP – MANAGEMENT STOCK OPTION PLAN
Form der Managementbeteiligung durch Übertragung von Gesellschaftsanteilen oder Gewährung von Rechten zum Bezug von Gesellschaftsanteilen an Geschäftsführer oder leitende Angestellte des Unternehmens.

N

NACHRANGIGES DARLEHEN
Darlehen, das im Verhältnis zu Fremdkapital anderer Gläubiger mit einem Rangrücktritt verbunden ist. Eine Rangrücktrittserklärung bewirkt insb., dass die Ansprüche eines solchen Gläubigers im Falle einer Insolvenz hinter die Ansprüche einiger oder aller anderen Gläubiger zurück treten.

NEWCO
Neu errichtete Gesellschaft, die ausschließlich zum Erwerb eines Unternehmens bzw. von Unternehmens-
teilen gegründet wird.

P

PARTIARISCHES DARLEHEN
Sonderform des Darlehens, das dem Darlehensgeber eine Gewinn- oder Umsatzbeteiligung gewährt. Neben der Gewinnbeteiligung kann auch eine Verzinsung vereinbart werden.

PHANTOM STOCK
Fiktive Anteile, welche insb im Rahmen von ESOP und MSOP Programmen ausgegeben werden. Die Begünstigten erhalten dabei eine wirtschaftliche Beteiligung am Unternehmen, im Gegensatz zu realen Anteilen, jedoch keine Mitbestimmungsrechte.

POST MONEY VALUATION
Wert eines Unternehmens nach einer Finanzierungsrunde.

PRE MONEY VALUATION
Wert eines Unternehmens vor einer Finanzierungsrunde.

S

SEED CAPITAL
Kapital, das in der Frühphase eines Unternehmens zur Verfügung gestellt wird.

SHARE DEAL
Verkauf der Anteile an einem Unternehmen.

SPIN-OFF
Ausgliederung und Verselbständigung eines Unternehmensteils.

STILLE BETEILIGUNG
Beteiligung einer (natürlichen oder juristischen) Person am Unternehmen eines Anderen (Geschäftsherr), in der Art, dass die Einlage des stillen Gesellschafters gegen einen Anteil am Gewinn und/oder der Substanz in das Vermögen des Geschäftsherren übergeht. Der typisch stille Gesellschafter partizipiert am Gewinn und am Verlust des Geschäftsherrn;
der atypisch stille Gesellschafter partizipiert nicht nur am Gewinn und Verlust, sondern darüber hinaus auch am Unternehmenswert (insb. den stillen Reserven) des Geschäftsherrn.

SWEET EQUITY
Anreizvergütung für Gründer/
Management in der Form von (günstigen) Anteilen.

SYNDIZIERUNG
Zusammenschluss mehrerer Eigen-
kapitalinvestoren um auch größere Investments mit hohem Risiko zu finanzieren.

T

TARGET
Zielunternehmen für eine Unternehmensübernahme oder Eigenkapitalinvestition.

TERM SHEET
Festschreibung der Eckdaten einer Transaktion, auf die sich Parteien geeinigt haben.

TRADE SALE
Exit in der Form der Veräußerung
von Anteilen an einen Dritten (idR. strategischen Investor).

TURNAROUND FINANCING
Finanzierung eines Unternehmens,
das sich nach Überwindung von Schwierigkeiten wieder aufwärts entwickeln soll.

Ü

ÜBERBRÜCKUNGSFINANZIERUNG (BRIDGE FINANCING)
Finanzielle Mittel, die einem Unternehmen zur Überwindung von kurzfristigen Liquiditätsengpässen zur Verfügung gestellt werden.

V

VENTURE CAPITAL
Zeitlich begrenzte risikoreiche Kapitalbeteiligungen an jungen, innovativen, nicht börsennotierten Unternehmen, die sich durch ein überdurchschnittliches Wachstumspotenzial auszeichnen.

VERWÄSSERUNGSSCHUTZ
(ANTI-DILUTION PROTECTION)

Schutz der bestehenden Investoren vor der Verwässerung ihrer Anteile an der Gesellschaft durch Down Rounds. Es gibt verschiedene Ausprägungen von Verwässerungs-schutzbestimmungen, die, je nach Ausgestaltung, vorteilhaft für die Altgesellschafter (zB. Weighted Average Anti-Dilution) oder die Investoren (zB. Full Ratchet Anti-Dilution) sein können.

VORKAUFSRECHT
(RIGHT OF FIRST REFUSAL)

Ein Vorkaufsrecht räumt dem Berechtigten die Möglichkeit ein, im Falle des beabsichtigten Verkaufs
von Gesellschaftsanteilen durch
einen Gesellschafter an Dritte, diese Gesellschaftsanteile zu den Dritt-
konditionen vorrangig zu erwerben.

W

WANDELDARLEHEN
(CONVERTIBLE LOAN)

Darlehen, das unter gewissen Voraussetzungen in Gesellschaftsanteile eines Unternehmens umgewandelt werden kann.

WETTBEWERBSVERBOT
Verbot, wonach es den Gesellschaftern und/oder Geschäftsführern eines Unternehmens untersagt ist, sich während aufrechter Gesellschafter-
stellung bzw. Geschäftsführerposition (und idR. auch einen bestimmten Zeitraum danach) an konkurren-
zierenden Unternehmen zu beteiligen bzw. konkurrenzierende Tätigkeiten auszuüben.

WRITE OFF
Totalverlust eines Investment.